Anika Nadler
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Anika Nadler ist seit 2016 Rechtsanwältin. Bereits seit 2019 war sie Partnerin der Wirtschaftskanzlei HK2 Rechtsanwälte, bevor sie im Jahr 2022 zusammen mit Jörg Hennig die Kanzlei AMETHYST Rechtsanwälte gründete.
Seit Beginn ihrer Tätigkeit ist sie spezialisiert in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung, im Beitragsrecht (Statusfragen, SOKA-Bau, Berufsgenossenschaften) sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Betreuung grenzüberschreitender Transaktionen und -personaleinsätze aus und nach Deutschland. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Medizin, IT und Industrie.
Sie berät ihre Mandanten auch auf Englisch und Französisch.
Frau Nadler ist Autorin diverser Fachbeiträge / Monographien, u.a.:
♦ „Künstliche Intelligenz im Arbeitsrecht“ in »KI & Recht« (Matthias Hartmann Hrsg.), erschienen bei Springer Vieweg
♦ Arbeitnehmerüberlassung aus dem europäischen Ausland ohne Erlaubnis, AuA 08/23, S. 54.
♦ Rechtsfragen des § 8 Abs. 2 S.3 Halbsatz 2 Arbeitnehmerentsendegesetz, FA Arbeitsrecht, 2018, S. 110 ff.
♦ Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“, NZS 2018, S. 336
Alle Kanzleiveröffentlichungen
Anika Nadler ist seit 2016 Rechtsanwältin. Bereits seit 2019 war sie Partnerin der Wirtschaftskanzlei HK2 Rechtsanwälte, bevor sie im Jahr 2022 zusammen mit Jörg Hennig die Kanzlei AMETHYST Rechtsanwälte gründete.
Seit Beginn ihrer Tätigkeit ist sie spezialisiert in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung, im Beitragsrecht (Statusfragen, SOKA-Bau, Berufsgenossenschaften) sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Betreuung grenzüberschreitender Transaktionen und -personaleinsätze aus und nach Deutschland. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Medizin, IT und Industrie.
Sie berät ihre Mandanten auch auf Englisch und Französisch.
Frau Nadler ist Autorin diverser Fachbeiträge / Monographien, u.a.:
♦ „Künstliche Intelligenz im Arbeitsrecht“ in »KI & Recht« (Matthias Hartmann Hrsg.), erschienen bei Springer Vieweg
♦ Arbeitnehmerüberlassung aus dem europäischen Ausland ohne Erlaubnis, AuA 08/23, S. 54.
♦ Rechtsfragen des § 8 Abs. 2 S.3 Halbsatz 2 Arbeitnehmerentsendegesetz, FA Arbeitsrecht, 2018, S. 110 ff.
♦ Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“, NZS 2018, S. 336
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Anika Nadler ist seit 2016 Rechtsanwältin. Bereits seit 2019 war sie Partnerin der Wirtschaftskanzlei HK2 Rechtsanwälte, bevor sie im Jahr 2022 zusammen mit Jörg Hennig die Kanzlei AMETHYST Rechtsanwälte gründete.
Seit Beginn ihrer Tätigkeit ist sie spezialisiert in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung, im Beitragsrecht (Statusfragen, SOKA-Bau, Berufsgenossenschaften) sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Betreuung grenzüberschreitender Transaktionen und -personaleinsätze aus und nach Deutschland. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Medizin, IT und Industrie.
Sie berät ihre Mandanten auch auf Englisch und Französisch.
Frau Nadler ist Autorin diverser Fachbeiträge / Monographien, u.a.:
♦ „Künstliche Intelligenz im Arbeitsrecht“ in »KI & Recht« (Matthias Hartmann Hrsg.), erschienen bei Springer Vieweg
♦ Arbeitnehmerüberlassung aus dem europäischen Ausland ohne Erlaubnis, AuA 08/23, S. 54.
♦ Rechtsfragen des § 8 Abs. 2 S.3 Halbsatz 2 Arbeitnehmerentsendegesetz, FA Arbeitsrecht, 2018, S. 110 ff.
♦ Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“, NZS 2018, S. 336