New Work

Mit dem Wandel der (Arbeits-) Welt geht eine zunehmende Individualisierung einher: Es entsteht immer mehr Raum und immer mehr Möglichkeiten, die eigene einzigartige Persönlichkeit zu entfalten und das eigene Leben selbstbestimmt zu gestalten. Dadurch verlieren ehemals entscheidende Faktoren wie Einkommen und Stellung an Bedeutung. Neue Werte gewinnen hingegen an Bedeutung: das Ausleben von Kreativität, das Bedürfnis nach einer sinnstiftenden Tätigkeit und einer ausgewogenen Work-Life-Balance.

Aus der Symbiose dieser beiden Pole ergeben sich die mannigfaltigen Ausprägungen und Charakteristika einer neuen Arbeitswelt, die sich unter dem Begriff New Work zusammenfassen lassen:

  • struktureller und technischer Wandel der Arbeit
  • IT-Infrastruktur und IT-Kompetenzen
  • neue Bürokonzepte & Arbeitsplätze
  • eine neue Art des Führens
  • agile Arbeitsmethoden mit vielen Freiräumen
  • Vernetzung und effektive Zusammenarbeit
  • Flexibilität im Arbeitsleben
  • die Ausrichtung auf neue Werte
  • das Aufbrechen verkrusteter Strukturen und Hierarchien

Das Konzept New Work betrifft also viele Aspekte der Unternehmenskultur, die nur im Rahmen einer gemeinsamen und umfassenden Entwicklung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter umgesetzt werden kann.

Aus rechtlicher Perspektive ergeben sich vor allem Fragen rund um die Ausgestaltung neuartiger Einsatz- und Vergütungsmodelle. Auch oder gerade der Aufbruch in ein neues Zeitalter der Arbeitswelt mit neuen Arbeitsformen kann rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Manchmal kann New Work auch an die Grenzen des Rechts stoßen, die mit der Entwicklung der Arbeitswelt nicht immer Schritt halten kann.

Rechtliche Beratung rund um das Thema New Work durch Experten im Arbeits- und Sozialrecht verhindert, dass der Start in die Ära von „New Work“ zum Fehlstart wird.

In den folgenden Bereichen beraten und begleiten wir Sie mit fachlicher Expertise und unermüdlichem Einsatz auf Ihrem individuellen Weg zu einer neuen Form der Arbeit und des Arbeitens – damit Ihr Start in diese neue Arbeitswelt zum Erfolg wird.

Mobile Office

Der New-Work-Arbeitsplatz löst sich von seiner Ortsgebundenheit zugunsten von Freiheit und Flexibilität bei der Wahl des täglichen Arbeitsplatzes. Ob von Zuhause im Homeoffice, im Café oder im Park, in Co-Working-Spaces oder vom Traumstrand aus – die Wahl des Arbeitsortes ist frei und kann sich täglich ändern.

Aber auch das Mobile Office unterliegt den rechtlichen Bestimmungen. Die Regelungen zu Arbeitszeit und Arbeitsplatz, Arbeitssicherheit und -schutz, Unfallversicherung und Datenschutz führen zu neuen rechtlichen Herausforderungen bei der Vereinbarung mit neuen Arbeitsplatz-Konzepten. Hierbei beraten wir Sie umfassend und finden gemeinsam mit Ihnen rechtssichere Lösungen für den Arbeitsplatz von morgen.

Arbeitszeitflexibilisierung

New Work umfasst auch die Flexibilisierung von Arbeitszeit. Die zunehmende Individualisierung und der Fokus auf eine gesunde Work-Life-Balance verlangen nach der Möglichkeit, die eigenen Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Dabei gibt es eine Fülle an möglichen Arbeitszeitmodellen – von der Vertrauensarbeitszeit über die Viertagewoche bis hin zur Gleitzeit.

Im Bereich der Arbeitszeit gelten allerdings hohe und zwingende Schutzstandards, welche die Möglichkeiten bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit teilweise stark einschränken. Um dennoch die Potentiale und Vorteile der Arbeitszeitflexibilisierung zu nutzen, bedarf es rechtlicher Expertise und Erfahrung. Wir entwickeln individuell angepasste Modelle, welche die bestehenden Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten voll ausnutzen ohne die Grenzen des Arbeitszeitrechts zu überschreiten.

Grenzüberschreitende Personaleinsätze

Auch in Zeiten von Online-Meetings und voranschreitender Digitalisierung kann es unumgänglich sein, Mitarbeiter nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland einzusetzen. Dabei stellt sich eine ganze Reihe von rechtlichen Fragen, die sich zu großen Teilen im Bereich des Sozialversicherungsrechts und dem Versicherungsschutz im Ausland, aber auch im Arbeitsrecht, etwa im Recht der Arbeitnehmerüberlassung, abspielen.

Damit der grenzüberschreitende Personaleinsatz auch auf rechtlicher Seite glatt und problemlos verläuft, betreuen wir Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Auslandseinsätze. Profitieren Sie von unserer jahrelangen und umfangreichen Expertise bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wir beantworten gern Ihre Fragen.
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