SOKA-Bau

Die „SOKA-Bau“ sichert in erster Linie Ansprüche einzelner Arbeitnehmer auf Urlaubsgewährung. Dafür erhebt sie Beiträge von den Arbeitgebern, sofern sie als Baubetriebe klassifiziert sind. Ist das der Fall, muss man zahlen, ob man will oder nicht – ein „Austritt“ ist nicht möglich (allerdings gibt es doch einige Wege, wie das geschehen kann, z.B. durch Verbandsmitgliedschaften).

Eine spezialisierte Beratung ist daher an vielen Punkten für Unternehmen sinnvoll:

  • Wenn gerade eine Tätigkeit im baunahen Bereich durch Ihr Unternehmen aufgenommen wurde und eine Prüfung des Tätigkeitsbereiches notwendig wird, um einschätzen zu können, ob das Unternehmen in den betrieblichen Geltungsbereich der SOKA fällt.
  • Wenn ein Fragebogen der SOKA-Bau ins Haus geflattert ist und nun das weitere Vorgehen geprüft werden muss. In diesem Fall gilt übrigens, dass schlimmer als gar keine Beratung häufig nur die Beratung durch einen Rechtsanwalt / Steuerberater ist, der keine Erfahrung mit der SOKA-Bau vorweisen kann.
  • Wenn ein Mahnbescheid von der SOKA-Bau eingeht oder eine Klage vor dem Arbeitsgericht bzw. ein Gerichtsverfahren zu erwarten ist.

In all diesen Bereichen können Sie sich auf unsere jahrelange Expertise in der Beratung und der gerichtlichen Vertretung verlassen!

Das Beitrags- und Mitgliedschaftsverfahren ist für Laien kaum zu durchschauen. Regelungen zur Beurteilung der Beitragspflicht sind so unübersichtlich, dass selbst Spezialisten oft Verständnisschwierigkeiten haben, während auf der anderen Seite die existenzgefährdende nachträgliche Beitragsfestsetzung für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren steht.

Mit unserem umfangreichen Know-how stehen wir Ihnen in jeder Phase einer Auseinandersetzung mit der SOKA-Bau zur Seite:

Consulting

Wollen Sie vorsorglich überprüfen lassen, ob ihr Unternehmen dem Geltungsbereich des Tarifvertrags VTV unterfällt (dieser bildet die Grundlage für die SOKA-Beitragspflicht), beraten wir Sie umfassend zum richtigen Vorgehen.

Restrukturierung

Lässt sich eine Beitragspflicht zumindest für Teile des Betriebs nicht vermeiden, finden wir mit Ihnen Lösungen, um die Beitragspflicht auf das absolut notwendige Mindestmaß zu reduzieren und so den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Gutachten

Ihr Unternehmen steht vor der Aufnahme einer neuen Tätigkeit oder eines besonderen Projekts und es ist unklar, ob diese Tätigkeit beitragspflichtig sein könnte? Die SOKA-Bau führt keine Tiefenprüfungen durch und wird im Zweifel jede Tätigkeit als beitragspflichtig einstufen. Musterprozesse über schwierige Fragen können zwar sinnvoll sein, ziehen sich häufig jedoch über mehrere Jahre. Ein hinreichendes Maß an Rechtssicherheit kann hier regelmäßig nur ein spezialisiertes und tiefgreifendes Rechtsgutachten geben.

Haftungsfragen

Im Rahmen des Beitragseinzugs der Sozialkassen kann es sehr schnell zu haftungsrechtlichen Fragestellungen mit diversen Folgefragen kommen: Wie hoch sind mögliche Nachforderungen? Wer haftet neben dem Unternehmen selbst – Inhaber, Geschäftsführer oder auch Betriebsleiter? Gegenüber wem können Zahlungsverpflichtungen bestehen? Wir analysieren und begutachten alle drohenden Haftungsszenarien. Außerdem entwickeln und verfolgen wir für Sie eine individuelle Abwehrstrategie.

Sonderfälle

Es handelt sich bei Ihrem Projekt um einen grenzüberschreitenden Einsatz? Ihr Unternehmen ist im Ausland ansässig? Sie betreiben Arbeitnehmerüberlassung und wollen wissen, ob Ihr Unternehmen beitragspflichtig sein könnte? Auch bei derlei Sonderfällen, die nicht in das „typische“ Muster einer Frage zur SOKA-Beitragspflicht fallen, finden wir mithilfe unseres vielfältigen Erfahrungsschatzes eine passende Lösung für Ihre Situation.

Mahnbescheid / Klage

Landet der gefürchtete Fragebogen der SOKA-Bau, ein Mahnbescheid oder gar eine Klage der SOKA-Bau in Ihrem Briefkasten, ist Expertise und unverzügliches Handeln gefragt. Gerade beim arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid beträgt die Widerspruchsfrist nur eine Woche. Wir beraten und, wenn nötig, vertreten Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten. 

Beachte: Die SOKA-Bau ist keine Behörde, sodass sie Beiträge nicht einfach festsetzen darf! Die SOKA-Bau muss daher jede einzelne Beitragsforderung vor dem ArbG einklagen.

Ist eine Auseinandersetzung mit der SOKA-Bau unvermeidlich, prüfen wir mit Ihnen gemeinsam:

  • ob Ihr Unternehmen in den betrieblichen Geltungsbereich der SOKA-Bau bzw. des VTV-Bau fällt und damit eine Beitragspflicht besteht;
  • ob das gerichtliche Vorgehen gegen einen Mahnbescheid erfolgsversprechend ist und welche Erfolgschancen eine Klage aufweist;
  • ob die gezielte Meldung bei der SOKA-Bau für Ihr Unternehmen die richtige Entscheidung ist.

Am wichtigsten und für unsere Beratung ausschlaggebend ist dabei stets das Interesse unserer Mandanten. Durch unsere umfassende Prüfung und Beratung schieben wir Sie nicht um jeden Preis in einen Rechtsstreit, den sie in manchen Fällen einfach nicht gewinnen können. An Klagen ohne Erfolgsaussicht verdienen in aller Regel nur Rechtsanwälte.

Unser Ansatz ist ein anderer: Wir setzen auf langfristige Mandantenzufriedenheit.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wir beantworten gern Ihre Fragen.
+49 (0)30 236 252 90mail@amethyst-recht.de