Wir beraten als erfahrene Experten bundesweit ausschließlich Unternehmen zu allen Rechtsfragen rund um die Beiträge im Sozialversicherungsrecht. Dazu gehört auch die Vertretung gegenüber Behörden und Kassen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen vor allen Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht.
Was fällt unter das Sozial- / Beitragsrecht? Zu welchen Themen beraten wir Sie?
Arbeitnehmerentsendung
Bei der Auslandsentsendung von Arbeitnehmern kann es zu einer ganzen Reihe von Rechtsfragen rund um die Versicherungspflicht kommen. Ob die Prüfung des Beweiswerts der A1-Bescheinigung, Fragen der Arbeitnehmerüberlassung oder die Einschätzung neuer Arbeitsformen mit ständig wechselnden Arbeitsorten – wir beraten Sie kompetent und umfassend.
Freelancer
Die genaue Abgrenzung zwischen selbstständiger und weisungsgebundener Tätigkeit beim Personaleinsatz hat große Bedeutung – hängt daran doch die Unterscheidung, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. In den üblicherweise betroffenen Branchen regelmäßig unterschätzt, können die Nachzahlungsverpflichtungen im Fall einer nachträglich festgestellten Versicherungspflicht existenzbedrohend sein.
Geschäftsführer
Der Status eines GmbH-Geschäftsführers wirft schwierige rechtliche Fragen auf. Im Bereich des Sozialversicherungsrecht geht es dabei regelmäßig um Beitragspflichten. Weiterer Beratungsbedarf besteht häufig allerdings auch in umgekehrter Richtung: Bestehen Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Beiträge gegen den Sozialversicherungsträger? Fachliche Kompetenz und ein umfangreicher Erfahrungsschatz sind hier besonders gefragt.
Haftung im Sozial- / Beitragsrecht
Haftungsfragen stellen sich in vielen Konstellationen. Wir beraten Sie, wenn es um die Zahlungspflichten des Verleihers bei der Arbeitnehmerüberlassung oder von Subunternehmern hinsichtlich des Mindestlohns geht, insbesondere im Baubereich. Ein weiteres Feld, das regelmäßig haftungsrechtliche Fragen aufwirft, sind die Beiträge für gemeinsame Einrichtungen von Tarifparteien wie die SOKA-Bau. Verkompliziert wird die Materie durch zahlreiche Folgefragen. Anwaltliche Beratung zahlt sich also umso mehr aus!
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
Die Unfallversicherung kann für Unternehmen einige Fragen aufwerfen: Wurde das Unternehmen der richtigen Gefahrtarifstelle zugeordnet? Gibt es Möglichkeiten zur Optimierung von Beiträgen? Ist ein Wechsel der Berufsgenossenschaft möglich? Wir betreuen Sie bei allen Fragen und Auseinandersetzungen rund um die Berufsgenossenschaften und setzen uns unermüdlich für Ihr Recht ein.
Subsidiärhaftung
Oft kommt es zur Inanspruchnahme für Subunternehmer, die Beiträge nicht in vollem Umfang gezahlt haben oder auch gegen Mindestlohnvorschriften verstoßen haben. Auch diese Bereiche zählen zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.
Beitragserstattung
Oftmals fordern Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaften Arbeitgeber zur Erstattung von Krankengeld, Kurzarbeitergeld, von gezahltem Arbeitslosengeld oder von BG-Beiträgen auf. Das ist oft nicht berechtigt. Fragen Sie uns!
Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung gem. § 28p SGB IV ist unbeliebt, aber leider unvermeidbar. Mit der Unterstützung unserer Fachanwälte für Beitragsrecht lassen sich jedoch einige Auseinandersetzungen vermeiden. Wir verhandeln Probleme mit den Prüfern, führen direkt Verhandlungen oder legen, wenn nötig, prozessuale Mittel ein.
Wie beraten wir Sie? Welche Leistungen erbringen wir?
Gutachten
Bei schwierigen rechtlichen Fragestellungen können Musterprozesse geführt werden. Mit Blick auf die hohen Kosten und die mögliche Verfahrensdauer solcher Prozesse können allerdings nur Rechtsgutachten in kurzer Zeit ein hinreichendes Maß an Rechtssicherheit für die weitere unternehmerische Tätigkeit gewährleisten.
Betriebsprüfung
Zwar wird die Betriebsprüfung üblicherweise im Büro des Steuerberaters durchgeführt. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes ist jedoch immer dann sinnvoll, wenn problematische Fragen oder sogar konkrete Auseinandersetzungen zu erwarten sind.
Statusfeststellung
Der Sozialversicherungsstatus kann selbst für Experten nicht auf den ersten Blick festzustellen sein. Ein ungeklärter Status sollte allerdings nur den Ausnahmefall darstellen, denn es drohen massive Beitragsnachforderungen. Ein Statusfeststellungsverfahren schafft hier Klarheit und kann so die eine oder andere böse Überraschung vermeiden.
Consulting / Beratung
Wir beraten Unternehmen und Konzerne hochspezialisiert zur rechtssicheren Beitragsreduzierung auf das rechtlich mögliche Minimum. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz: Wir beraten und betreuen Sie von der Strategieentwicklung bis zur konkreten Implementierung in Ihrem Unternehmen.
Prozessführung
Wir führen bundesweit Prozesse für Unternehmen und Arbeitgeber vor den Sozialgerichten – wenn nötig, bis zum Bundessozialgericht.
Wo liegen unsere Tätigkeitsschwerpunkte? In welche Branchen verfügen wir über eine besondere Expertise?
Als bundesweite Berater ausschließlich für Unternehmen haben wir eine besonders umfangreiche Expertise in den folgenden Bereichen erworben:
- Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
- Bau-Branche
- Gesundheitswesen
- Internationale Mitarbeitereinsätze
- IT-Branche
- Startups und Unternehmensgründungen
Wir entwickeln Lösungen und Strategien, die stets auf die wirtschaftlichen und unternehmerischen Interessen Ihres Unternehmens ausgerichtet sind.